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FINMA veröffentlicht Aufsichtsmitteilung zur Geldwäschereirisikoanalyse

stux (CC0), Pixabay
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht veröffentlicht eine Aufsichtsmitteilung zur Geldwäschereirisikoanalyse. Sie stellte aufgrund von Vor-Ort-Kontrollen wiederholt Mängel in diesem Bereich fest. Sie hält in der Mitteilung ihre Beobachtungen fest.

Die FINMA veröffentlicht eine Aufsichtsmitteilung zur Geldwäschereirisikoanalyse. Damit schafft sie Transparenz zu ihren in der Aufsichtspraxis gemachten Beobachtungen und Erfahrungen in diesem Bereich.

Die FINMA hat im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen wiederholt Mängel im Bereich der Geldwäschereirisikoanalyse festgestellt. Dies veranlasste sie, im Frühjahr 2023 die Geldwäschereirisikoanalysen von über dreissig Banken vertieft zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass zahlreiche der geprüften Risikoanalysen den Anforderungen nicht entsprechen. So fehlte teilweise eine angemessene Definition der Geldwäschereirisikotoleranz, also selbst festgelegte Limiten zur Begrenzung der Risiken. Weiter mangelte es an verschiedenen strukturellen Elementen für eine wirksame und robuste Risikoanalyse.

Die Geldwäschereirisikoanalyse ist ein zentrales Instrument der strategischen Leitung von Banken und anderen Finanzintermediären. Damit erfassen und begrenzen sie die Risiken im Bereich der Geldwäscherei und bestimmen die für die Tätigkeit des Finanzinstituts relevanten Risikokriterien. Die Geldwäschereirisikoanalyse legt zudem fest, welche Geldwäschereirisiken nicht der Risikotoleranz des Instituts entsprechen

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