Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ihre jährliche Prüfung der Notfall- und Stabilisierungspläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken abgeschlossen. Während die Notfallpläne der Zürcher Kantonalbank (ZKB) und der Raiffeisenbank den regulatorischen Anforderungen entsprechen, weist derjenige der PostFinance weiterhin gravierende Mängel auf.
Notfallpläne im Fokus
Systemrelevante Banken sind verpflichtet, der FINMA jährlich einen Notfallplan vorzulegen. Darin müssen sie aufzeigen, wie sie ihre für die Volkswirtschaft unverzichtbaren Funktionen – etwa Einlagengeschäft, Zahlungsverkehr und kurzfristige Kreditvergabe – auch im Falle einer drohenden Insolvenz sicherstellen können.
Die Analyse der 2024 eingereichten Pläne ergab:
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Raiffeisen und ZKB erfüllen die Vorgaben vollständig. Ihre Konzepte gelten als umsetzbar und gewährleisten, dass die systemrelevanten Dienstleistungen auch im Krisenfall fortgeführt werden könnten.
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PostFinance hingegen verfügt derzeit nicht über ausreichendes Kapital, um im Krisenfall Verluste abzudecken (fehlende Rekapitalisierungskapazität). Das Institut hat diesen Mangel anerkannt und seit 2024 mit dem gezielten Aufbau zusätzlicher Mittel begonnen. Bis Ende 2025 soll der Kapitalpuffer vollständig bereitstehen.
Darüber hinaus bemängelt die FINMA die sogenannte Alternativstrategie der PostFinance. Diese müsste aufzeigen, wie die Bank ihre Kernfunktionen weiterführen könnte, falls eine Sanierung scheitert. Aktuell erfüllt die Strategie jedoch nicht die aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Stabilisierungspläne genehmigt
Parallel zu den Notfallplänen müssen die Banken jährlich einen Stabilisierungsplan einreichen, der von der FINMA genehmigt wird. Er soll darlegen, wie ein Institut sich im Krisenfall eigenständig stabilisieren kann – ohne staatliche Hilfe und durch frühzeitige, klar definierte Maßnahmen.
Die FINMA genehmigte die Stabilisierungspläne aller drei Banken. Nach der Krise um die Credit Suisse legte die Behörde besonderen Wert auf realistische Szenarioanalysen und klare Schwellenwerte, ab denen Stabilisierungsschritte greifen. Hier hätten alle Institute Fortschritte gezeigt. Zudem überarbeitet die FINMA derzeit ihre Beurteilungspraxis, die ab dem nächsten Zyklus angewendet wird.
Kein internationales Resolvability Assessment
Im Gegensatz zu global systemrelevanten Banken unterliegen die inlandorientierten Institute derzeit keiner internationalen Beurteilung ihrer Abwicklungsfähigkeit (sogenanntes Resolvability Assessment). Die FINMA fordert deshalb ein erweitertes Kriseninstrumentarium, um Institute im Ernstfall entweder sanieren oder kontrolliert vom Markt nehmen zu können – etwa durch Verkauf oder geordneten Marktaustritt.
Stärkung der Resilienz des Finanzplatzes
Die Aufsichtsbehörde begrüßt die Vorschläge des Bundesrats, sowohl die Stabilitäts- als auch die Abwicklungsplanung auszubauen und ihr Instrumentarium in der Bankenaufsicht zu erweitern. Aus Sicht der FINMA stärkt dies die Widerstandsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes insgesamt und soll verhindern, dass im Krisenfall erneut staatliche Rettungsmaßnahmen notwendig werden.
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