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Finger weg von Viagogo

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Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben die Ticketbörse Viagogo abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisieren vor allem, dass das Unternehmen nicht als Ticketbörse, sondern als offizielles Ticket-Verkaufsportal auftritt. Im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt liegen bereits Verbraucherbeschwerden aus acht Bundesländern vor.

Wer über Viagogo Tickets für Fußballspiele, Konzerte oder andere Veranstaltungen sucht, bekommt den Eindruck, es handele sich um ein offizielles Ticket-Verkaufsportal. Während des gesamten Kaufvorgangs wird für Verbraucher nicht deutlich, dass Viagogo nicht Verkäufer der Tickets ist, sondern zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt. „Auf diese Weise täuscht das Unternehmen die Nutzer über wesentliche Merkmale seiner Dienstleistung“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern. Das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder der Preis höher ist als bei direkter Bestellung beim Veranstalter, trägt somit der Käufer. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt.

Intransparente Preise und nutzlose Garantien

Viagogo weist Besteller zudem nicht ausreichend darauf hin, dass zu dem Preis für die Tickets noch Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer hinzukommen. Damit verstößt das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Grundsatz der Preisklarheit. Auch das Garantieversprechen von Viagogo halten die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern für irreführend: Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. Tatsächlich beinhaltet diese Garantie jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Garantie zudem noch erheblich eingeschränkt.

Die Verbraucherschützer haben Viagogo deshalb per Abmahnungsschreiben aufgefordert, seine Dienstleistung als Ticketbörse auf seiner Website deutlich zu machen und die Preise transparent darzustellen. Ebenso sei die Werbung mit der irreführenden „Viagogo-Garantie“ zu unterlassen.

Quelle: VZBV

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