Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die SCHNIGGE Capital Markets SE
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 25. Mai 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der SCHNIGGE Capital Markets SE festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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