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Ferienpark Königsaue GmbH & Co. KG-Mirko Müller/Severein Müller- Insolvent

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Magdeburg Am 11.07.2012 um 16:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ferienpark Königsaue GmbH & Co. KG, An der Hasselgrund 1, 06449 Schadeleben (AG Stendal, HRA 1270),

vertreten durch:

  1. Ferienpark Königsaue Verwaltungs-GmbH, An der Hasselgrund 1, 06449 Schadeleben, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Mirko Müller, An der Hasselgrund 1, 06449 Stadt Seeland OT Schadeleben, (Geschäftsführer),

1.2. Severin Müller, Dachsweg 18, 50127 Bergheim, (Geschäftsführer), .

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Halberstädter Str. 55, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de. Anmeldefrist: 13.08.2012. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 13.09.2012, 10:05 Uhr, Saal 12, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 100, 149, 157, 159, 160 – 163, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere zu der Verwertung von Grundbesitz, einer Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder einer Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 160 bis 163 InsO), Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). – 340 IN 155/12 (351) – ( 11.07.2012 )

 

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