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Felix Sturm

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In dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Boxweltmeister Felix Sturm wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung hat mit Beschluss vom heutigen Tage die 6. große Strafkammer des Landgerichts Köln einen Verschonungsbeschluss des Amtsgerichts Köln aufgehoben.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln gegen Felix Sturm bleibt damit in Vollzug und der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Auf eine Haftbeschwerde des Beschuldigten nach seiner Verhaftung hatte das Amtsgericht Köln zunächst eine Haftverschonung u.a. gegen Kautionszahlung in Höhe von 1.000.000,00 Euro beschlossen. Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln hat die 6. große Strafkammer diesen Beschluss heute wieder aufgehoben.

Die Kammer geht angesichts der Straferwartung im Steuerstrafverfahren und fehlender Bindungen des Beschuldigten in und an Deutschland von einer erheblichen Fluchtgefahr aus, der auch nicht durch eine hohe Kautionszahlung oder andere Maßnahmen wirksam begegnet werden kann.

Vielmehr sei der Vollzug der Untersuchungshaft erforderlich. Im Hinblick auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht die Vollziehung seines Verschonungsbeschlusses einstweilen ausgesetzt. Der Angeklagte war also nicht aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

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