Die Strabag AG in Köln will möglicherweise gegen ihre österreichische Mutter vorgehen und Schadensersatz einklagen. Der Vorwurf: Die österreichische Strabag SE habe ihre Machtposition zum Nachteil der AG missbraucht und Entscheidungen getroffen, die der AG geschadet hätten.
Hintergrund ist die 35 Prozent-Beteiligung der Strabag AG an der BHB Bauholding Beteiligungs AG (BHB). Die weiteren 65 Prozent werden von der Strabag SE gehalten. 2012 hatte die SE verschiedene Beteiligungen und Sachmittel in die BHB eingebracht, die AG sollte Barmittel von fast 280 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Da die AG diese Summe nicht hatte, musste sie diese unter anderem durch Beteiligungsverkäufe aufbringen. Mitte März diesen Jahres erfolgte jedoch eine Ad hoc-Meldung zu einer “außerordentlichen Wertminderung im Segment Beteiligungen Österreich”.
Nach Ansicht einiger Aktionäre deutet dies darauf hin, dass die Beteiligungen 2012 überbewertet waren. Daher stellten die Aktionäre Sparta Aktiengesellschaft und Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV auf der Hauptversammlung der Strabag AG Mitte Juni den Antrag, dass die Hauptversammlung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen derzeitige und seit 2012 ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Strabag AG sowie gegen die Großaktionärin Strabag SE und deren aktuelle und seit 2012 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder beschließen sollte. Persönlich richten sich die Ansprüche gegen Dr. Thomas Birtel, Vorstandsvorsitzender der Strabag SE und Aufsichtsratsvorsitzender der Strabag AG, sowie Dr. Hans Haselsteiner, Vorstandsvorsitzender der Strabag SE 2006 bis 2013.
Quelle:JUVE
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