Von der Pole Position ins Polizeiauto: Ex-Formel-1-Fahrer Adrian Sutil scheint sich nach seiner Motorsportkarriere für eine neue Disziplin entschieden zu haben – dem Slalom zwischen Gesetz und Ordnung.
Der frühere Rennfahrer, der zwischen 2007 und 2014 in der Formel 1 unterwegs war, hat offenbar erneut die Kurve nicht gekriegt – diesmal allerdings nicht auf der Strecke, sondern im echten Leben. Laut Bild-Zeitung wurde Sutil (42, Sternzeichen: Strafakte) vom Landeskriminalamt in Sindelfingen aus dem Verkehr gezogen. Kein Safety Car, kein Boxenstopp – direkt Untersuchungshaft.
Die Vorwürfe sind schwerer als ein Formel-1-Wagen mit Zusatzgewicht: mutmaßlicher gemeinschaftlicher Betrug im besonders schweren Fall und gemeinschaftliche Unterschlagung. Da kann selbst der beste Reifenwechsel nichts mehr retten. Die Staatsanwaltschaft bleibt (noch) im ersten Gang und gibt sich betont schweigsam – echte Profis eben.
Sutil wurde bereits dem Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Ein Richter hat den Haftbefehl bestätigt – keine Joker-Runde, keine Ehrenrunde, direkt ab in die Box (aus Beton).
Nicht der erste Ausflug ins Unheil:
Schon 2012 zeigte Sutil in Shanghai, dass Champagner in der Formel 1 zwar dazugehört – aber besser im Glas bleibt. Der damalige Zwischenfall mit einem zerbrochenen Glas und einem Lotus-Manager endete in 18 Monaten auf Bewährung. Und wer 2020 mit einem McLaren Senna LM in Monaco einen Unfall baut, beweist: Sutil hat ein Talent dafür, Luxusobjekte zu treffen – leider nicht im Showroom, sondern im Straßenverkehr.
Vom Podium träumte er vergeblich – stattdessen gibt’s jetzt Gitter-Romantik.
Trotz 128 Starts und 124 Punkten konnte er nie einen Podestplatz erringen. Immer knapp vorbei – jetzt hat er’s geschafft: Nicht das Siegerpodest, aber immerhin ein Plätzchen im Knast. Auch eine Art Exklusivbereich, nur eben ohne Champagner.
Ob Sutil sich in Untersuchungshaft nun neue Teamstrategien überlegt oder einfach nur hofft, dass das Ganze ein schlechter Boxenfunk ist – bleibt abzuwarten. Die Zielflagge ist jedenfalls noch nicht in Sicht.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
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