EUSOLAG European Solar AGFrankfurt am MainBEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BESCHLUSSFASSUNG EINER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG GEMÄSS SCHVG §18 VOM 30. APRIL 2025 BIS ZUM 2. MAI 2025(„Gläubigerversammlung“) betreffend die 6,25%-Anleihe 2022/2027 im Gesamtnennbetrag von EUR 125.000.000,00 ISIN DE000A3MQYU1 / WKN A3MQYU (insgesamt die „Anleihe 2020/2025“) Die EUSOALG European Solar AG gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der Schuldverschreibung in einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 30. April 2025 bis zum 2. Mai 2025 folgenden Beschluss gefasst haben: TOP I: § 3 der Anleihebedingungen Absatz 1 wie folgt zu fassen: 1. § 3 Abs. 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst: Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Festgelegten Stückelung verzinst, und zwar vom 29. März 2022 (einschließlich) mit 6.25% p.a. („Anfängliche Zinssatz“) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5(1) definiert) (ausschließlich). Die Zinsen sind nachträglich am 29. März eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein „Zinszahlungstag“). Die erste Zinszahlung erfolgt am 29. März 2023. Die Zinsen ab dem 28. März 2024 (ausschließlich) werden erst am Fälligkeitstag fällig.“ 2. im Übrigen bleibt §3 der Anleihebedingungen unverändert.
Grünwald, den 11. Mai 2025 Der Vorstand |
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