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wynpnt (CC0), Pixabay
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Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. „Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (…) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, hieß es heute in einem Urteil. Dieses könnte nun den Streit zwischen Warschau und Brüssel um die Reform des polnischen Justizsystems weiter anheizen.

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Die EU-Kommission hat besorgt auf Filmaufnahmen eines europäischen Rechercheverbundes reagiert, die schwere Menschenrechtsverletzungen durch maskierte Uniformierte an der kroatischen Grenze zu Bosnien zeigen. Ein Sprecher der Brüsseler Behörde bezeichnete die Bilder heute als besorgniserregend. „Gewalt und Misshandlungen von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sind inakzeptabel und müssen untersucht werden“, so der Sprecher.

Jegliches Fehlverhalten müsse verfolgt werden, die nationalen Behörden seien dafür verantwortlich, die Anschuldigungen zu untersuchen. Die SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath betonte, dass die Rechtslage „keinen Interpretationsspielraum“ zulasse, Pushbacks seien verboten.

1 Komment

  • Verfassungsrechtlich kann ich die Entscheidung von Polen nachvollziehen. Die EU fußt auf einem Konstrukt aus den 1980er Jahren, hat aber mittlerweile gewaltige Rechte. Es wird dringend Zeit auch eine ordentliche Legitimation vom Souverän für derartige Rechte zu bekommen. Das fängt damit an, dass jede Stimme in der EU vom Volk den gleichen Wert hat. M.e. stehen wir kurz vor einer gewaltigen Rezession. Wird das die EU überleben? Oder gilt der Satz von Thatscher: „EU hört auf zu funktionieren, wenn das Geld der Deitschen zu Ende geht“

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