Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil am Freitag Italiens Lieblingsabschiebelager in Albanien einen dicken rechtlichen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Künftig reicht es nicht mehr, wenn ein Herkunftsstaat „so irgendwie meistens“ sicher ist – auch Minderheiten sollen geschützt sein. Skandal!
Meloni-Modell im Rückwärtsgang
Italiens Premierministerin Giorgia Meloni, selbsternannte Grenzschützerin Europas und Möchtegern-Bastion gegen die „illegale Masseneinwanderung“, hatte mit dem „Albanien-Modell“ ein Meisterwerk der bürokratischen Menschenverlagerung erschaffen: Asylanträge sollten nicht etwa in Italien, sondern gleich in billigen Containern auf albanischem Boden abgewickelt werden – schließlich hat dort die Sonne länger offen, und europäische Grundrechte gehen offenbar nicht mit auf die Fähre.
Aber der EuGH hat’s vermasselt. Jetzt muss Italien plötzlich nachweisen, warum ein Land wie Bangladesch sicher sein soll – für alle, nicht nur für heterosexuelle Männer ohne Meinung.
„Völlig realitätsfremd!“, ruft die FPÖ – und hat damit unbeabsichtigt recht: Realität war bisher eh optional.
EuGH zu Regierungen: Zeigt eure Quellen!
Das Urteil sagt: „Liebe Staaten, wenn ihr Länder auf eure Liste der sicheren Herkunftsstaaten setzt, dann gebt doch bitte an, woher ihr das habt.“ Wikipedia reicht nicht. Und falls ein Land Homosexuelle, ethnische Minderheiten oder politische Oppositionelle nicht so super behandelt – tja, dann ist es eben nicht sicher, sorry.
Für Meloni ist das ein „Anschlag auf die Souveränität“, für Jurist*innen einfach: Rechtsstaat.
Abschiebelager mit Leerstand – Prestigeprojekt wird zum Pannenkonzept
Das italienisch-albanische „Projekt Asyl im Ausland“ – laut Meloni die europäische Antwort auf alles außer Menschlichkeit – hat 2024 an exakt fünf Tagen funktioniert. Trotzdem verschlang es Millionen. Effektivität? Unbekannt. Aber hey: Beton hält länger als Menschenrechte.
Weil die Lager lange leer standen, wurden sie zuletzt für die Zwischenlagerung abgelehnter Asylwerber umgewidmet. Sozusagen ein „All-Inclusive-Aufenthalt ohne Perspektive“ in Gjader, Nordalbanien. Ob das rechtlich legal ist? Fragen Sie nicht so viel, wir machen hier Politik.
Rom sauer, Luxemburg stur
Meloni spricht von einer „gravierenden Beschneidung der nationalen Handlungshoheit“ – Brüssel, bitte Hände weg vom Souveränitäts-Spielzeug! Schließlich wissen nationale Regierungen doch am besten, wie man Asylsuchende effizient aus dem Blickfeld verbannt.
Doch der EuGH meint: „Nur weil es praktisch ist, ist es noch lange nicht rechtmäßig.“
Und das trifft die Abschiebefreunde ins Mark.
Fazit:
Der EuGH sagt, was viele ungern hören: Rechtsstaatlichkeit gilt auch für Asylpolitik. Und auch wenn das nicht jedem passt – wer Menschenrechte ernst nimmt, kann keine Massenlager im Ausland bauen, als wären sie steueroptimierte Abschiebefonds.
Bleibt also die Frage:
Was kommt als nächstes?
Asylverfahren auf dem Mars?
(Spoiler: Auch dort müssten die Gerichte mitreden.)
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