Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2026 zahlreiche wichtige Entscheidungen getroffen. Im Mittelpunkt standen der Verbraucherschutz, die Rechte von Beschäftigten, steuerrechtliche Fragen und die Grenzen staatlicher Eingriffe. Besonders bemerkenswert ist ein Urteil zur Haftung bei nicht autorisierten Bankzahlungen.
Bankkunden müssen ihr Geld zunächst zurückerhalten
Am 15. Oktober entschied der EuGH in der Rechtssache C-70/25, Tukowiecka, über nicht autorisierte Zahlungsvorgänge.
Die Richter stellten klar, dass sich Zahlungsdienstleister nicht allein wegen einer behaupteten groben Fahrlässigkeit des Kunden ihrer Verpflichtung zur unverzüglichen Erstattung entziehen dürfen.
Für Verbraucher ist dies bedeutsam. Allerdings können Banken unter den gesetzlichen Voraussetzungen anschließend Ersatzansprüche geltend machen.
Fluggesellschaften können sich nicht pauschal herausreden
Am 8. Oktober stärkte der Gerichtshof die Rechte von Flugreisenden.
In der Rechtssache C-108/26 RX stellte er fest, dass eine Entscheidung der Flugverkehrskontrolle nicht automatisch einen außergewöhnlichen Umstand darstellt.
Entscheidend sind die konkreten Ursachen. Fluggesellschaften müssen daher genauer begründen, weshalb eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung ausgeschlossen sein soll.
Arbeitnehmer mit mehreren Verträgen geschützt
In der Rechtssache C-706/23 entschied der EuGH am 8. Oktober, dass bei bestimmten finanziellen Arbeitnehmeransprüchen auch zusätzlich ausgeübte Teilzeitbeschäftigungen berücksichtigt werden müssen.
Im konkreten Fall ging es um rumänische Lehrkräfte, die neben ihrer Vollzeitbeschäftigung weitere Unterrichtsstunden über zusätzliche Verträge leisteten.
Weitere wichtige Oktoberentscheidungen
1. Oktober – C-249/25: Asylanträge dürfen nicht allein deshalb automatisch aufgeschoben werden, weil Betroffene bereits vorübergehenden Schutz genießen.
1. Oktober – C-131/25: Beim Zugang zum Medizinstudium müssen tatsächliche Bindungen eines Bewerbers zum betreffenden Mitgliedstaat berücksichtigt werden.
8. Oktober – C-482/24 P: Die Aufnahme von Flugzeugen in eine europäische Flugverbotsliste kann gerichtlich angefochten werden.
15. Oktober – C-203/25: Der Gerichtshof präzisierte die Missbrauchsprüfung bei grenzüberschreitenden Dividendenausschüttungen.
15. Oktober – C-275/25: Neue Maßstäbe für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes von EU-Bediensteten.
15. Oktober – C-321/25: Anforderungen an wirksame strafrechtliche Sanktionen bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug.
15. Oktober – C-402/25: Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz beim Ausschluss von Unternehmen aus öffentlichen Vergabeverfahren.
15. Oktober – C-857/24: Gesetzliche Fluggastobergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Vergabe von Flughafenzeitnischen berücksichtigt werden.
15. Oktober – C-521/25: Ungarn verstieß mit der Umwandlung bestimmter Freiheitsstrafen wegen Menschenschleusung gegen Unionsrecht.
22. Oktober – C-660/24 und C-681/24: Ungarn und Tschechien verletzten europäische Vorgaben zum Zugang von Beschuldigten zu anwaltlicher Unterstützung.
Fazit
Die Oktoberrechtsprechung zeigt eine wichtige Entwicklung: Europäische Grundrechte und Verbraucherschutzvorschriften setzen nationalen Regelungen und wirtschaftlichen Interessen Grenzen.
Gerade Bankkunden, Arbeitnehmer und Flugreisende können von diesen Entscheidungen profitieren.
Europa wird nicht allein durch politische Verordnungen geprägt, sondern ebenso durch Gerichte, die bestehende Rechte konkret durchsetzbar machen.
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