Die EU-Kommission hat beschlossen, das Lieferkettengesetz um ein Jahr zu verschieben – schließlich braucht die Wirtschaft ja etwas mehr Zeit, um sich darauf vorzubereiten, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Oder, wie Kritiker es formulieren würden: um sich darauf vorzubereiten, sie weiterhin zu ignorieren.
Ursprünglich sollten Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten dafür haften, wenn in ihrer Lieferkette Arbeitsrechte missachtet oder Umweltzerstörung betrieben wird. Jetzt kommt die große Erleichterung für die Konzerne:
✔️ Nur noch direkte Zulieferer müssen überprüft werden – also lieber nicht so genau hinschauen, was in den Fabriken der Unterlieferanten passiert.
✔️ Nachweispflicht nur alle fünf Jahre – weil sich in einer halben Dekade bekanntlich kaum etwas ändern kann.
✔️ Eingeschränkte zivilrechtliche Haftung – Verstöße werden also nicht mehr so ernst genommen wie bisher geplant.
Während Wirtschaftsvertreter jubeln, reagieren Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen mit Schnappatmung.
Dagegen freut sich die Wirtschaftskammer (WKO) über einen „vernünftigen Kompromiss“, während Arbeitnehmervertretungen wie ÖGB und AK eine „Verwässerung“ sehen.
Das Lieferkettengesetz war einst als Meilenstein für nachhaltige Unternehmensverantwortung gedacht. Nun sieht es eher nach einem freundlichen Wunschzettel aus, der Unternehmen nicht allzu sehr belastet. Menschenrechte? Umweltstandards? Die können jetzt noch ein paar Jahre warten.
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