In einem seltenen Moment der Einigkeit hat die Europäische Union beschlossen, ihren „unbürokratischen“ Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Innenminister trafen sich gestern in Luxemburg – vermutlich bei Kaffee, Croissants und 70-seitigen Tagesordnungen – und stimmten dem Vorschlag der EU-Kommission einstimmig zu. Chapeau!
Damit dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer nun bis März 2027 ohne das übliche Labyrinth aus Anträgen, Nachweisen, Stempeln, Scans und Wartezimmern in Europa bleiben. Ein Aufenthaltstitel – quasi die goldene Eintrittskarte ins System – reicht völlig aus. Keine Asylanträge, kein Papierkrieg. Ein kleiner Bürokratie-Wunderurlaub für beide Seiten.
„Wir werden Millionen ukrainischen Flüchtlingen ein weiteres Jahr lang Schutz bieten“, erklärte Polens Innenminister Tomasz Siemoniak, der noch bis Monatsende mit dem EU-Ratspräsidenten-Hut herumläuft. Klingt großzügig – solange man nicht vergisst, dass es eigentlich nur die Verlängerung eines längst bestehenden Provisoriums ist.
Ein bisschen Alltag für Geflüchtete
Die Regelung, ursprünglich im Schnellverfahren nach Russlands Einmarsch 2022 beschlossen, erlaubt ukrainischen Flüchtlingen nicht nur, legal in der EU zu leben, sondern auch zu arbeiten, Kinder in die Schule zu schicken – und, im vielleicht größten Luxus europäischer Gastfreundschaft – krankenversichert zu sein.
Zugleich hat die EU-Kommission bereits ihre Strategie für den Tag danach parat. Denn irgendwann endet ja jeder Aufschub, und spätestens 2027 ist Schluss mit dem befristeten Ausnahmezustand. Die Empfehlung aus Brüssel? Nationale Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsvisa, Beratungszentren und freiwillige Rückkehrprogramme. Klingt fast so, als wolle man höflich sagen: „Bis hierher und dann bitte entweder bleiben mit neuer Erlaubnis oder leise zurück nach Hause.“
Ob das in der Praxis so „freiwillig“ bleibt, wird man sehen. Schließlich weiß man in Brüssel: Bürokratie schläft nie – sie ruht nur manchmal, um dann doppelt wachsam zurückzukehren.
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