Reisende in der Europäischen Union sollen künftig besser geschützt sein, wenn es um Stornierungen und Erstattungen bei Pauschalreisen geht. Darauf haben sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments in Brüssel geeinigt. Die neue Regelung ist Teil einer überarbeiteten EU-Richtlinie, die allerdings erst nach ihrer offiziellen Verabschiedung und Umsetzung in nationales Recht wirksam wird. Dafür haben die Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten 28 Monate Zeit.
Gebührenfreie Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen
Müssen Reisende ihre Pauschalreise aufgrund außergewöhnlicher, unvermeidbarer Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Pandemien) absagen, sollen sie keine Stornogebühren mehr zahlen müssen. Ob ein solcher Fall vorliegt, soll weiterhin individuell geprüft werden.
Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen
Wenn ein Reiseveranstalter die gebuchte Pauschalreise absagt, ist er künftig verpflichtet, den vollständigen Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen.
Zwar dürfen weiterhin Gutscheine als Alternative angeboten werden, jedoch müssen Reisende diese nicht akzeptieren. Falls sie sich dafür entscheiden, muss der Gutschein mindestens den gleichen Wert wie die Geldrückerstattung haben.
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