Startseite Allgemeines EU setzt Meilenstein mit neuem KI-Gesetz
Allgemeines

EU setzt Meilenstein mit neuem KI-Gesetz

JuliusH (CC0), Pixabay
Teilen

Brüssel – Die Europäische Union hat heute einen bedeutenden Schritt in Richtung Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) gemacht. Das lang erwartete KI-Gesetz ist in Kraft getreten und soll die Entwicklung und Nutzung dieser zukunftsweisenden Technologie in geordnete Bahnen lenken.

Das Gesetz zielt darauf ab, Grundrechte zu schützen und ethische Standards zu setzen, ohne Innovation zu behindern. „Wir wollen sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, nachvollziehbar und nicht diskriminierend sind“, erklärte ein EU-Sprecher.

Kernpunkte des Gesetzes:

– Risikoeinstufung: KI-Anwendungen werden in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Hochrisiko-Systeme, etwa in kritischen Infrastrukturen, unterliegen strengen Auflagen.
– Verbote: Bestimmte Praktiken wie „Social Scoring“ werden untersagt.
– Transparenz: Verbraucher sollen leicht erkennen können, wo KI zum Einsatz kommt.
– Strafen: Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes.

Experten sehen das Gesetz zwiespältig. „Es könnte Innovation bremsen, aber auch Vertrauen in KI stärken“, meint Technikethikerin Dr. Anna Müller.

Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts plant die EU-Kommission jährliche Überprüfungen des Gesetzes.

Mit diesem Vorstoß positioniert sich die EU als globaler Vorreiter in der KI-Regulierung. Es bleibt abzuwarten, wie andere Wirtschaftsräume reagieren werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Licht, Hoffnung und Vorfreude: Der dritte Advent läutet die stille Hochphase der Weihnachtszeit ein

Mit dem dritten Advent erreicht die Vorweihnachtszeit ihre intensive Phase. Drei Kerzen...

Allgemeines

Bilanzanalyse – AS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

 1. Überblick Rechtsform: GmbH Firmensitz: Saarbrücken Größenklasse: Kleinstgesellschaft (§ 267a HGB) Rechnungslegungsstandard:...

Allgemeines

Bilanzanalyse – AS Bauträgergesellschaft mbH (31.12.2023)

1. Gesellschaftsform und Rahmenbedingungen Rechtsform: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Größe: Eingestuft...