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EU-Regelung wird von Gatekeepern umgangen

Elionas2 (CC0), Pixabay
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Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass große Digitalkonzerne trotz neuer EU-Vorschriften weiterhin manipulative Designs auf ihren Webseiten und in Apps einsetzen. Ziel ist es, Nutzer zu einer weitreichenden Zustimmung zur Datenzusammenführung zu bewegen. Seit dem 7. März 2024 sollte diese Praxis durch den Digital Markets Act (DMA) unterbunden werden.

Ramona Pop vom vzbv kritisiert: „Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte.“ Sie fordert die Europäische Kommission auf, konsequent gegen Verstöße vorzugehen und Geldbußen zu verhängen.

Manipulative Praktiken im Detail:

– Alle untersuchten Anbieter erschweren das Widerrufen von Einwilligungen zur Datenzusammenführung.
– TikTok suggeriert mögliche Kosten bei Verweigerung der Zustimmung.
– Meta deutet Nachteile beim Nutzungserlebnis an, wenn keine Einwilligung erfolgt.

Eine forsa-Umfrage zeigt, dass 79% der Verbraucher manipulative Webseitengestaltung ablehnen. 70% sind gegen die Erstellung von Profilen für personalisierte Werbung.

Problematische Kopplung von Diensten:

Facebook Marketplace kann laut vzbv nicht sinnvoll ohne Facebook-Konto genutzt werden, was gegen das Kopplungsverbot des DMA verstößt.

Der DMA betrifft seit dem 7. März 2024 sechs große Digitalkonzerne mit insgesamt 22 zentralen Plattformdiensten, darunter Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft.

Der vzbv fordert ein umfassendes Verbot manipulativer Designs und sieht in der Digital-Fairness-Initiative der EU-Kommission eine Chance zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.

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