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EU-Parlament stimmt erneuter Verschiebung der Entwaldungsverordnung zu

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Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit deutlicher Mehrheit für eine weitere Verschiebung der umstrittenen Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Mit 402 Stimmen bei 250 Gegenstimmen und acht Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, den ursprünglich für Anfang 2026 geplanten Start der Verordnung auf 2027 zu verschieben.

Das Votum folgt dem Vorschlag des Europäischen Rats, der sich bereits zuvor für eine Fristverlängerung ausgesprochen hatte. Beide Institutionen könnten nun im Dezember gemeinsam einen formellen Aufschub des Gesetzes beschließen. Unterstützung für die Verschiebung kam auch aus Österreich: Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte sich öffentlich dafür eingesetzt.

Die Entwaldungsverordnung sieht strengere Regelungen für den Import und Handel mit Produkten wie Palmöl, Soja, Rindfleisch oder Kaffee vor, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden. Unternehmen müssten künftig umfangreiche Nachweise erbringen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind. Kritiker sehen darin eine unverhältnismäßige Belastung, vor allem für kleinere Betriebe und Forstwirte.

Ein Kompromiss, der für Entlastung sorgt

Die Europäische Volkspartei (EVP) begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Der nun erzielte Kompromiss mit dem Rat berücksichtige die „berechtigten Sorgen“ vieler Landwirte, Forstbetriebe und mittelständischer Unternehmen, erklärte ein Sprecher der Fraktion. Man sichere mit der Abstimmung „das Herz der Entwaldungsverordnung“ – ohne die Praxis aus den Augen zu verlieren.

Ein übergreifender Konsens im Parlament war jedoch nicht möglich. Zwischen EVP, Sozialdemokraten und der liberalen Fraktion Renew Europe konnte keine gemeinsame Linie gefunden werden.

Österreich von Regelung kaum betroffen

Besonders Länder wie Österreich drängen auf eine realitätsnahe Ausgestaltung der Verordnung. In der Alpenrepublik ist die Waldfläche in den vergangenen Jahren sogar kontinuierlich gewachsen und macht derzeit rund 48 Prozent der Landesfläche aus. Eine direkte Bedrohung durch Entwaldung besteht nicht – dennoch wären heimische Betriebe von den bürokratischen Pflichten der EUDR betroffen.

Die Verordnung war bereits einmal um ein Jahr verschoben worden. Mit der aktuellen Entscheidung dürfte der Start nun frühestens im Jahr 2027 erfolgen.

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