Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich auf dem Gipfel in Brüssel klar für verbindliche Altersgrenzen auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook ausgesprochen. Ziel ist es, Minderjährige im digitalen Raum besser zu schützen – doch bei der Umsetzung wollen die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit selbst behalten.
In der verabschiedeten Erklärung heißt es, der Schutz von Kindern im Internet müsse oberste Priorität haben. Dazu gehöre auch ein Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien. Eine einheitliche EU-Regelung ist allerdings vorerst nicht geplant – jedes Land soll weiterhin selbst entscheiden, wie streng es den Jugendschutz handhabt.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Debatte zuletzt neu entfacht. Sie fordert verbindliche Altersgrenzen und zog dabei Parallelen zu Tabak- und Alkoholregelungen. Kinder und Jugendliche müssten vor schädlichen Online-Inhalten genauso geschützt werden wie vor gesundheitlichen Risiken im echten Leben, sagte sie.
Als mögliches Vorbild nannte von der Leyen Australien: Dort dürfen Jugendliche künftig erst ab 16 Jahren Plattformen wie TikTok, Facebook, Instagram oder X nutzen.
Parallel arbeitet die EU-Kommission bereits an technischen Lösungen für eine europaweite Altersüberprüfung. Geplant ist eine Verifizierungs-App, mit der das Alter von Nutzerinnen und Nutzern sicher bestätigt werden kann – insbesondere bei Inhalten, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind. Ziel ist ein verlässliches, datenschutzkonformes System, das Plattformen zur Einhaltung von Altersbeschränkungen verpflichtet.
Der kanadische Premierminister Mark Carney ist mit seiner Regierung einen Schritt näher...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 12.03.2026Die United States haben eine neue Handelsuntersuchung gegen mehrere ihrer größten Wirtschaftspartner...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 12.03.2026Eine Recherche von BBC News Brasil legt nahe, dass der verstorbene US-Finanzier...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 12.03.2026Am Mittwochabend sind im Bayreuth Hauptbahnhof zwei Regionalzüge zusammengestoßen. Bei der Kollision...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 12.03.2026
Kommentar hinterlassen