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Die Europäische Union hat ein Gesetz verabschiedet, das die Einfuhr von Produkten, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, verbietet. Diese Regelung richtet sich besonders gegen Länder wie China, wo Zwangsarbeit insbesondere bei Minderheitengruppen wie den Uiguren ein Problem darstellt. Produkte, die im Verdacht stehen, durch Zwangsarbeit entstanden zu sein, sollen an den EU-Grenzen konfisziert werden.

Eine wichtige Neuerung ist die Umkehr der Beweislast in bestimmten Risikoregionen, wodurch Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Lieferketten frei von Zwangsarbeit sind. Die Maßnahme wurde trotz einiger Kompromisse, wie der Einführung einer Datenbank für verdächtige Regionen und Produkte, von EU-Abgeordneten positiv aufgenommen, die betonen, dass eine umfassendere Reform des EU-Lieferkettengesetzes notwendig ist.

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