Startseite Allgemeines Erste Allgemeine Arbeitnehmer Kranken- und Unterstützungskasse AK-UK-Warnhinweis der FMA
Allgemeines

Erste Allgemeine Arbeitnehmer Kranken- und Unterstützungskasse AK-UK-Warnhinweis der FMA

Teilen

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs. 1a Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen das eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2.Februar 2017 teilt die FMA daher mit, dass der

Ersten Allgemeinen Arbeitnehmer Kranken- und Unterstützungskasse AK-UK
ZVR Zahl 618517604
1040 Wien, Prinz Eugen Straße 68/Parterre
www.ak-uk.at

mit Bescheid vom 16.01.2017 aufgetragen wurde, den unerlaubten Betrieb des gewerblichen Handels mit Wertpapieren gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG (Effektengeschäft) zu unterlassen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hamas fordert Iran auf, Angriffe auf Golfstaaten einzustellen

Die palästinensische Organisation Hamas hat ihren wichtigsten Verbündeten Iran ungewöhnlich deutlich dazu...

Allgemeines

Nachruf auf Jürgen Habermas Ein Leben für die Kraft des Arguments

Der deutsche Philosoph und Soziologe Jürgen Habermas ist tot. Wie der Suhrkamp...

Allgemeines

Formel 1 entdeckt den „Unsichtbarkeits-Knopf“

In der Formel 1 gilt eigentlich: Alles wird gezeigt. Jede Überholung, jeder...

Allgemeines

Ist die Brandmauer zur AfD gefallen?

Lange galt sie als politisches Grundversprechen der bürgerlichen Parteien in Deutschland und...