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Ermittlungsverfahren gegen die ALG Wealth Management GmbH

Pixaline (CC0), Pixabay
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Sachverhalt:

Herr Eilerodt erstattete Strafanzeige wegen Betrugs durch die angebliche Firma ALG Wealth Management GmbH. Infolge dessen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das nun mangels Täterermittlung eingestellt wurde. Es bestehen keine konkreten Anhaltspunkte für weitere erfolgversprechende Ermittlungen.


Ermittlungsergebnisse:

  1. Status der ALG Wealth Management GmbH:
    • Es handelt sich um eine Scheinfirma ohne Geschäftsbetrieb.
    • Die angegebene Adresse am Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin war lediglich eine virtuelle Geschäftsadresse mit Postannahme.
    • Auch die Adresse im Handelsregister (Schererstraße 5, 13347 Berlin), gleichzeitig Meldeanschrift des angeblichen Geschäftsführers Adrian Frankowski, ergab keine Hinweise auf tatsächliche Geschäftstätigkeit.
  2. Zur Person „Adrian Frankowski“:
    • Die Anmeldung erfolgte am 01.05.2021, wenige Tage nach der Unternehmensgründung (28.04.2021).
    • Seit dem 28.02.2022 ist Frankowski als unbekannt verzogen registriert.
    • Der von ihm verwendete polnische Personalausweis stellte sich als Totalfälschung heraus. Die polnischen Behörden bestätigten, dass ein Ausweis mit dieser Nummer nie ausgegeben wurde.
  3. Webseite und Teamdarstellung:
    • Die auf der Webseite www.algwealthmanagement.com dargestellten Teammitglieder und Kundenberater waren vollständig erfundene Personen.
    • Die verwendeten Bilder stammten aus dem Internet, unter anderem von einer realen Person aus Spanien, die nicht mit den angegebenen Daten übereinstimmte.
    • Die Namen und Kontaktdaten der angeblichen Kundenberater waren Falschangaben, die verwendeten Telefonnummern nicht vergeben, vermutlich kam VoIP bzw. Call-ID Spoofing zum Einsatz.
  4. Geldflüsse und internationale Ermittlungen:
    • Überweisungen betrafen Konten in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Ungarn.
    • Ein deutsches Konto gehörte einer weiteren Scheinfirma, das zweite einem niederländischen Staatsbürger, der sich einer Vernehmung entzog.
    • Belgische Konten waren Teil eines groß angelegten Geldwäschenetzwerks, das Gegenstand separater Ermittlungen der belgischen Behörden ist.
    • Ungarische Konten dienten ebenfalls der Geldwäsche; die Gelder wurden größtenteils nach in die Türkei weitergeleitet. Auch hier wurde das Aussageverweigerungsrecht durch die Kontoinhaber geltend gemacht.

Ermittlungsergebnis:

  • Es konnte kein Tatverdächtiger identifiziert werden.
  • Die Ermittlungen haben keine hinreichenden Anhaltspunkte für erfolgversprechende weitere Maßnahmen ergeben.
  • Auch der Rechtshilfeweg wurde ausgeschöpft – ohne Ergebnis.
  • Weitere Ermittlungen sind nach Nr. 25 Abs. 3 RiVASt nicht verhältnismäßig.

Ausblick:

Das Verfahren wurde eingestellt. Sollten zukünftig neue Informationen vorliegen, die zur Identifikation der Täter führen könnten, können die Ermittlungen jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist wieder aufgenommen werden.


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