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Ergänzung in der Dokumentation

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Geschlossene Fonds sind interessante, aber mitunter auch komplexe Anlageprodukte, bei denen der Anleger von den Chancen seiner unternehmerischen Beteiligung profitiert aber auch die Risiken des Unternehmens zu tragen hat. Eine qualifizierte Beratung über die Beteiligung, die sowohl anlagegerecht als auch anlegergerecht erfolgt, ist daher von großer Bedeutung.Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hat zusammen mit dem AfW – Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. und Votum – Verband Unabhängiger Finanzdientsleistungsunternehmen in Europa e.V. ein Muster für die Dokumentation der Vermittlung von geschlossenen Fonds entwickelt. Erklärtes Ziel der Kooperation ist die Etablierung eines anerkannten Standards für den Vertrieb geschlossener Fonds.

Die „Ergänzende Vermittlungsdokumentation“ soll einen doppelten Zweck erfüllen. Zum einen soll hierdurch sichergestellt werden, dass nur ein Anleger, der in vollem Umfang über die unternehmerische Beteiligung informiert ist und der bereit ist, die mit ihr verbundenen Risiken zu akzeptieren, eine solche Beteiligung eingeht. Zum anderen soll der Vermittler vor einer unberechtigten Inanspruchnahme geschützt werden, die darauf hinausläuft, dass das Anlegerrisiko auf den Vermittler abgewälzt wird.

Die „Ergänzende Vermittlungsdokumentation“ sowie die dazugehörigen Erläuterungen sind überarbeitet worden. Ab dem 19.10.2009 steht hier die aktualisierte Fassung der Dokumentation zur Verfügung. Die Überarbeitung war durch den Beschluss des BGH vom 20.1.2009, der die Offenlegung von Provisionen beim Vertrieb von geschlossenen Fonds betrifft, erforderlich geworden.

Haftungsausschluss
Ausdrücklich weisen die beteiligten Verbände darauf hin, dass die „Ergänzende Vermittlungsdokumentation“ und die Erläuterungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt wurden. Dessen ungeachtet sind diese als eine unverbindliche Anregung zu verstehen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Insbesondere können im konkreten Einzelfall eine Anpassung sowie auch die Einholung eines fachkundigen Rates durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater unerlässlich sein. Eine Haftung der Verbände für den Inhalt dieser Empfehlungen wird nicht übernommen.

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