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Epstein-Akten: Freigabe steht bevor – aber volle Transparenz bleibt fraglich

qimono (CC0), Pixabay
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Der Countdown läuft: Bis spätestens Freitag, den 19. Dezember 2025, muss das US-Justizministerium sämtliche „nicht klassifizierten“ Akten, Dokumente und Kommunikationsdaten aus den Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein veröffentlichen – so verlangt es ein neues Gesetz, das von beiden Kammern des US-Kongresses verabschiedet und im November von Präsident Donald Trump unterzeichnet wurde.

Doch obwohl das Gesetz eine vollständige Offenlegung verspricht, erwarten Experten keineswegs volle Transparenz. Vielmehr dürfte ein erheblicher Teil der Unterlagen geschwärzt oder gar nicht veröffentlicht werden – unter Berufung auf Opferschutz und laufende Ermittlungen.

„Es gibt keine Chance, dass wir 100 % der Dokumente zu sehen bekommen“, sagte Eric O’Neill, ehemaliger FBI-Ermittler und heutiger Sicherheitsexperte. Die wirklich interessanten Informationen würden sich nicht in dem befinden, was veröffentlicht wird – sondern in dem, was fehlt.

Was bisher bekannt ist

Die Akten umfassen über 300 Gigabyte an Daten und Beweismaterial, so Justizministerium und FBI. Bisher sind davon weniger als ein Prozent – rund 1 Gigabyte – tatsächlich freigegeben worden. Unter dem neuen Gesetz hat das Ministerium nach Veröffentlichung der Akten bis zum 3. Januar 2026 Zeit, einen Bericht über sämtliche geschwärzten oder zurückgehaltenen Inhalte vorzulegen, inklusive rechtlicher Begründung.

Opfer schützen – oder brisante Namen verbergen?

Der Gesetzestext erlaubt es ausdrücklich, Inhalte zurückzuhalten, die Opfer identifizierbar machen oder aktive Bundesermittlungen gefährden könnten. Gerade Letzteres sorgt für Skepsis: Denn Präsident Trump hat im November selbst neue Ermittlungen gegen politische Gegner angestoßen, darunter Ex-Präsident Bill Clinton und Ex-Finanzminister Larry Summers. Kritiker fürchten, dass diese Verfahren nun als Vorwand dienen könnten, um brisante Akten nicht freizugeben.

Demokraten drängen auf Offenlegung – Trump wendet sich gegen „Vertuschung“

Der demokratische Kongressabgeordnete Ro Khanna, einer der Hauptinitiatoren des Gesetzes, forderte das Justizministerium zu einem „ehrlichen Versuch“ auf, die überwältigende Mehrheit der Dokumente offenzulegen. „Die Öffentlichkeit will wissen: Welche anderen reichen und mächtigen Männer waren in den Missbrauch Minderjähriger verwickelt oder profitierten davon?“, sagte Khanna. Auch wenn gewisse Teile berechtigterweise zurückgehalten würden, seien „95 % der Akten davon nicht betroffen.“

Gleichzeitig wachsen parteiübergreifend Zweifel, ob das Ministerium die Frist einhält – oder in letzter Minute (Stichwort „11:59 Uhr“) eine Veröffentlichung in der Nacht plant. Der demokratische Senator Chuck Schumer warnte: „Wenn sie es nicht tun, wird der öffentliche Aufschrei enorm sein – und wir werden rechtlich und politisch jede Option prüfen.“

Zwischen politischer Symbolik und tatsächlicher Aufarbeitung

Der Fall Epstein bleibt ein Pulverfass – juristisch, politisch und gesellschaftlich. Dass Präsident Trump das Gesetz zur Freigabe schließlich unterzeichnete, nachdem er es zuvor als „Demokraten-Hoax“ verspottet hatte, darf als politische Kehrtwende gewertet werden. Brisant ist auch, dass Trump selbst in mehreren freigegebenen Fotos mit Epstein zu sehen ist – wie zahlreiche andere hochrangige Persönlichkeiten auch.

In den kommenden Tagen werden Öffentlichkeit und Medien genau hinsehen: Werden die versprochenen Akten veröffentlicht – oder bleibt das Dunkelfeld rund um Epstein bestehen?

Fazit: Die Erwartungen sind hoch, das Misstrauen ebenso. Das US-Justizministerium steht vor einer historischen Transparenzprobe.

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