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Im ersten Halbjahr 2023 verbüßten in Berlin 1.606 Personen eine Gefängnisstrafe aufgrund nicht gezahlter Geldstrafen. Wenn diese Zahl im zweiten Halbjahr ähnlich ausfällt, wird das Vor-Pandemie-Niveau erreicht, mit 3.046 Fällen in 2018 und 2.781 in 2019, verglichen mit 1.418 in 2020 und 1.645 in 2021. Während der Pandemie wurden Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. Oft betroffen sind Menschen, die ohne Fahrschein fahren; 317 Fälle gab es im ersten Halbjahr 2023. In Brandenburg stiegen die Ersatzfreiheitsstrafen ebenfalls an. Diskussionen finden statt, ob das Fahren ohne Fahrschein als Ordnungswidrigkeit statt Straftat gelten sollte. Bei Nichtzahlung von Geldstrafen kann die Strafe durch Gefängnis oder gemeinnützige Arbeit abgegolten werden. Das Gericht legt Geldstrafen basierend auf dem Einkommen des Betroffenen fest. Ein neues Gesetz sieht vor, die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe zu halbieren.

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