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Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass die automatische Voreinstellung eines kostenpflichtigen Expressversands beim Online-Bestellprozess via Opt-out gegen das Verbraucherschutzrecht verstößt. Die Entscheidung erging nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Firma Pearl GmbH.

Pearl hatte seinen Kunden bei Online-Bestellungen neben dem regulären Versand auch einen Expressversand angeboten, der einen zusätzlichen Euro kostete. Wer den Expressversand nicht wünschte, musste die Voreinstellung manuell abwählen.

Das Gericht stellte klar, dass der Expressversand eine separate Zusatzleistung sei, für die ein Aufpreis zu entrichten sei. Als Hauptleistung gilt laut Urteil nur der Standardversand, da dieser mit dem ausgeschriebenen Produktkosten übereinstimmt.

Das Landgericht fügte hinzu, dass die gesetzlichen Vorschriften für den elektronischen Handel das Vorab-Einstellen kostenpflichtiger Zusatzleistungen generell untersagen, unabhängig davon, ob die Preisgestaltung transparent ist oder nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig.

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