Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Waldbesitzer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Flächen durch Biberdämme überflutet werden und dadurch nicht mehr nutzbar sind.
Im konkreten Fall ging es um ein Forstrevier in Brandenburg, das teilweise in einem Naturschutzgebiet liegt. Seit den frühen 2000er-Jahren hatten Biber dort Dämme gebaut, wodurch große Flächen vernässten. Die Folge: Auf rund 65 Hektar konnte kein Holz mehr produziert werden.
Die Eigentümer verlangten deshalb eine Entschädigung. Die Vorinstanzen lehnten dies ab. Ihre Begründung: Das gesamte Forstgebiet sei weiterhin wirtschaftlich nutzbar, da der Großteil der Flächen nicht betroffen sei. Die Einschränkung sei daher insgesamt zumutbar.
Dem widersprach nun das Bundesverwaltungsgericht deutlich. Entscheidend sei nicht das gesamte Gebiet, sondern die konkret betroffenen Flächen. Wenn auf diesen Flächen eine bisher erlaubte Nutzung – hier die Forstwirtschaft – nicht mehr möglich ist, könne bereits darin eine unzumutbare Belastung liegen.
Mit anderen Worten: Es reicht nicht aus, dass der Rest des Waldes weiterhin wirtschaftlich genutzt werden kann. Maßgeblich ist, ob die betroffenen Teilflächen selbst noch sinnvoll genutzt oder verwertet werden können.
Da das Oberverwaltungsgericht diesen Maßstab nicht angewendet und zudem den genauen Umfang der Schäden nicht ausreichend geprüft hatte, wurde der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Das Urteil stärkt die Rechte von Grundstückseigentümern gegenüber naturschutzrechtlichen Einschränkungen – insbesondere dann, wenn geschützte Tierarten wie der Biber wirtschaftliche Nutzung erheblich beeinträchtigen.
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