Allgemeines

Enge Grenzen

Teilen

Das Bundesarbeitsgericht hat enge Grenzen für den Einsatz von Spähsoftware auf Firmencomputern zur verdeckten Überwachung von Mitarbeitern gezogen. Keylogger, die alle Tastatureingaben an einem Rechner heimlich protokollieren und Bildschirmfotos schießen, seien zur Überwachung des Arbeitsverhaltens unzulässig, entschied das Gericht heute. Das gelte nur dann nicht, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bestehe. Eine solche Überwachung sei nur zulässig, wenn der Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Arbeitnehmer seinen dienstlichen Computer missbräuchlich nutzt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Tödlicher ICE-Einsatz in Minneapolis: Nachbar:innen dokumentieren, organisieren – und stehen unter Druck

Der tödliche Schusswaffeneinsatz eines US-Einwanderungsbeamten (ICE) gegen die dreifache Mutter Renee Nicole...

Allgemeines

USA warnen vor erhöhter Kriminalität in Grenada – Reisewarnstufe auf „Level 2“ angehoben

Das US-Außenministerium hat die Reisewarnstufe für Grenada am 5. Januar auf „Level...

Allgemeines

Analyse des Jahresabschlusses 2023 der MAS Deutsche Beteiligungsgesellschaft mbH aus Anlegersicht

1. Unternehmensprofil und Geschäftsmodell Die MAS Deutsche Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine kleine...

Allgemeines

US-Verteidigungsminister Hegseth: „KI ohne woke Beschränkungen“ für militärische Zwecke

Der US-Kriegsminister (Secretary of War) Pete Hegseth hat in einer Grundsatzrede in...