energycoop eG

59 IN 10/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der energycoop eG, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, GnR 200038), vertr. d.: 1. Michael Dragan Scherer, (Vorstand), 2. Katrin Meyer, (Vorstand), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.04.2019 um 12:39 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die folgende Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden:

 

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO Masseverbindlichkeiten zugunsten der regiocom SE, Marienstraße 1, 39112 Magdeburg, in Höhe von bis zu € 750.000,00 netto (zzgl. Mehrwertsteuer) zu begründen.

Begründung: 

Die regiocom SE ist die Dienstleisterin, die die gesamte Kundenbuchhaltung der Strom-und Gaskunden durchgeführt und mit Einleitung des Insolvenzverfahrens ihre Leistungen eingestellt hatte.

Die Endabrechnung aller rd. 45.000 Kunden ist mit einem Kostenaufwand von rd. € 750.000,00 und einem Zeitrahmen von rd. drei Monaten verbunden. Um die Durchführung der Abrechnungen, die einen deutlichen Gewinn für die Insolvenzmasse  erwarten lassen, zu ermöglichen, ist die Dienstleistung durch die genannte Anbieterin notwendig. Die Fa. regiocom SE ist nur bei Absicherung als Massegläubigerin zur Übernahme des Auftrags bereit.

Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück einsehbar.

Amtsgericht Osnabrück, 17.06.2019

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