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Energie Konzepte Deutschland zur Rückabwicklung und Rückbau verurteilt

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Landgericht Leipzig verurteilt EKD Energie Konzepte Deutschland GmbH zur Rückzahlung und zum Rückbau einer Photovoltaikanlage

Die EKD Energie Konzepte Deutschland GmbH ist vor dem Landgericht Leipzig in einem Zivilverfahren zur Rückzahlung des Kaufpreises sowie zum Rückbau einer fehlerhaften Photovoltaikanlage verurteilt worden.

In dem Verfahren ging es um eine Solaranlage, die der Kläger über das Leipziger Unternehmen hatte errichten lassen. Nach wiederholten technischen Problemen und erfolglosen Nachbesserungsversuchen erklärte der Kunde den Rücktritt vom Vertrag.

Das Gericht bestätigte diesen Rücktritt und entschied, dass EKD Energie Konzepte Deutschland GmbH an den Kläger rund 24 TDE nebst Zinsen zu zahlen hat – Zug um Zug gegen Rückgabe der installierten Anlage, deren Demontage und Abbau durch die Beklagte zu erfolgen hat. Zusätzlich sprach das Gericht Schadensersatz in Höhe von über 2TDE zu.

Darüber hinaus wurde das Unternehmen verpflichtet, die installierten Photovoltaikmodule zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand des Daches wiederherzustellen.

Sachverhalt: Anlage funktionierte nicht ordnungsgemäß

Laut den Feststellungen des Gerichts und eines Sachverständigengutachtens war die Photovoltaikanlage nicht funktionsfähig. Der Wechselrichter – das zentrale Bauteil, das den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umwandelt – war defekt.Auch das Batteriespeichersystem zeigte laut Gutachter erhebliche Mängel, da Sensoren falsch eingebaut wurden und dadurch falsche Werte an das Managementsystem lieferten.

Die Beklagte hatte geltend gemacht, es handele sich nur um unerhebliche Mängel, die von einem Elektriker hätten behoben werden können. Diese Argumentation wies das Gericht zurück: Der Defekt betreffe das „Herz der Anlage“ und sei daher wesentlich.

Rechtliche Würdigung

Die Kammer beurteilte den Vertrag als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
Da die Anlage mangelhaft war und eine Nachbesserung erfolglos blieb, war der Rücktritt nach §§ 634 Nr. 3, 636, 323, 326 Abs. 5 BGB zulässig.

Die Kostenrelation zwischen Mangelbeseitigung und Gesamtpreis lag laut Gutachten bei rund 8 %, was deutlich über der Grenze für eine unerhebliche Pflichtverletzung (3–5 %) liegt.

Darüber hinaus erhielt der Kläger Schadensersatz für entgangene Nutzungsvorteile, die sich auf 2 TDE beliefen.


💶 Urteil und Streitwert

Das Landgericht Leipzig verurteilte die EKD Energie Konzepte Deutschland GmbH zur Zahlung von insgesamt somit zu rund 25TDE (Rückzahlung und Schadensersatz) zuzüglich Zinsen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 35.000 Euro vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wurde auf 30.000 Euro festgesetzt.


Fazit

Das Urteil verdeutlicht, dass Käuferinnen und Käufer von Photovoltaikanlagen auch bei komplexen technischen Anlagen vom Vertrag zurücktreten können, wenn wesentliche Mängel bestehen und Nachbesserungsversuche scheitern.

Für Anbieter wie die EKD Energie Konzepte Deutschland GmbH unterstreicht der Fall die Bedeutung einer fachgerechten Installation und vollständigen Funktionsprüfung – andernfalls drohen Rückabwicklungen, Rückzahlungen und Imageschäden.

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