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Endlich aufgewacht

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Die Bundesregierung plant, neue Anforderungen an die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu formulieren. „Kreditinstitute dürfen Verbrauchern keine Baufinanzierung verkaufen, die sie absehbar in Schwierigkeiten bringt. Von einer Baufinanzierung darf gleichzeitig auch keine Gefahr für die Stabilität des Marktes ausgehen. Eine gewissenhafte Kreditwürdigkeitsprüfung soll beides verhindern“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Pflichten von Banken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit dürften nicht verwässert werden. Gleichzeitig dürfe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch ihr Eingreifen nicht die Finanzierung von Verbrauchern gefährden.

Gefährliche Aufsichtsbefugnisse

Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag befasst sich am 06.03.2017 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz. Der Vorschlag des Änderungsgesetzes sieht unter anderem vor, die BaFin mit neuen Befugnissen auszustatten. Die Behörde könnte dann vorgeben, wer mit welchem Einkommen ein bestimmtes Darlehen abschließen darf. Möglich ist auch, dass die BaFin künftig festlegt, in welchem Zeitraum ein Kredit abzuzahlen ist. Das könnte gefährlich werden, wenn Verbraucher ihre Raten reduzieren müssen. Denn wenn eine Laufzeitvorgabe die Bank dann daran hindern würde, stünde die gesamte Finanzierung auf der Kippe.

Die Kreditwirtschaft wünscht sich hingegen eingeschränkte Prüfungspflichten. Der vzbv verlangt, dass der Gesetzgeber bei einer klaren Linie bleibt. „Die Kreditwirtschaft muss unmissverständlich in der Verantwortung für ihre Kreditvergabe sein und bleiben“, so Mohn. Schließlich hänge viel von einer ordentlichen Prüfung ab.

EU-Recht schützt Verbraucher

Die Kreditwirtschaft hatte außerdem über Probleme geklagt, Anforderungen des neuen Rechts zur Kreditwürdigkeitsprüfung richtig umzusetzen. Darauf will die Bundesregierung nun reagieren und Banken mit mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe ausstatten.

„Von einer Kreditklemme wegen Rechtsunsicherheit kann keine Rede sein“, sagt Mohn. Das habe nicht zuletzt der geringe Rücklauf von Verbraucherbeschwerden gezeigt. Der Wortlaut der heutigen Norm lasse Spielräume zu, die der europäische Gesetzgeber aber eigentlich nicht vorgesehen hatte. Die Regel des Gesetzes sei jedoch einfach: Der Vertrag und das Darlehen müssten zu den Verbrauchern passen. „Sie müssen sich die Raten über die gesamte Laufzeit leisten können. Das gilt für alle, natürlich auch für ältere Kreditnehmer“, so Mohn. „Eine Altersgrenze gibt es nicht.“

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