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EM einmal anders

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen 29-jährigen Mann wegen schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit Ausschreitungen während der Fußball-Europameisterschaft 2024 angeklagt. Die Anklage, die beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht wurde, umfasst besonders schweren Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Vorfall ereignete sich am 21. Juni 2024 gegen 19:10 Uhr in der Nähe des Brandenburger Tors. Der Beschuldigte soll Teil einer etwa 150-köpfigen Gruppe polnischer Fußballfans gewesen sein, die gewaltsam in die offizielle Fanzone eindrangen, um das EM-Vorrundenspiel Polen gegen Österreich (Endstand 1:3) zu sehen.

Laut Anklage kam es zu gezielten Angriffen auf Polizeikräfte, die versuchten, die Absperrungen aufrechtzuerhalten. Dabei sollen Flaschen und Steine geworfen sowie Schläge und Tritte ausgeteilt worden sein, was zu Verletzungen einiger Polizisten führte.

Der Angeklagte wird beschuldigt, eine gefüllte PET-Flasche auf einen Polizisten und später einen faustgroßen Stein auf ein Polizeifahrzeug geworfen zu haben. Glücklicherweise kam es aufgrund der Schutzausrüstung zu keinen Verletzungen. Bei seiner Festnahme soll er zudem Widerstand geleistet haben.

Nach seiner Verhaftung am Folgetag befand sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Erst kürzlich wurde er gegen Kaution aus der Haft entlassen, bleibt aber weiterhin angeklagt.

Dieser Fall unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen bei der Sicherung von Großveranstaltungen und die rechtlichen Konsequenzen für diejenigen, die sich an Ausschreitungen beteiligen.

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