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elliott-investment.com: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“

Hans (CC0), Pixabay
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Die Betreiber der Website elliott-investment.com, die sich als „Elliott Investment“, „Elliott Investment Ltd.“ und/oder „Elliott Advisors (UK) Ltd.“ bezeichnen, nehmen unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) anzubieten. Sowohl die Volkswagen AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen. Durch die unrechtmäßige Verwendung der Firmierung und der Anschrift der ELLIOTT Advisors (UK) Ltd. im Impressum der Website wird der Eindruck erweckt, dass ein Zusammenhang mit der ELLIOTT Investment LP besteht. Dies trifft nach aktuellem Erkenntnisstand nicht zu.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen über Betrugsversuche, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Die Inhalte auf der Website elliott-investment.com rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform erlaubnispflichtige Bank- bzw. Finanzdienstleistungsgeschäfte betrieben werden.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Website elliott-investment.com keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Außerdem liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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