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Elf Schüler nach brutalem Lacrosse-Hazing in Syracuse angeklagt – was ihnen droht

ddonoher (CC0), Pixabay
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Ein schwerer Fall von Schülergewalt erschüttert die US-Stadt Syracuse im Bundesstaat New York: Elf Schüler der Westhill High School müssen sich wegen eines mutmaßlichen extremen Hazing-Vorfalls verantworten. Die Jugendlichen sollen fünf jüngere Mitglieder der Lacrosse-Mannschaft in eine inszenierte Entführung verwickelt haben – mit Waffenattrappen, Maskierung und einem Opfer, das gefesselt in einem Kofferraum ausgesetzt wurde.

Von „Spaß“ keine Spur

Was manche der Täter offenbar „amüsant“ fanden, wird von den Ermittlern als weit mehr als harmloses Mobbing gewertet. Die Schüler – teils minderjährig, teils über 18 – hatten laut Staatsanwaltschaft jüngere Teammitglieder nach einem Spiel mit der Aussicht auf Fast Food gelockt. Statt bei McDonald’s endete die Fahrt im Wald, wo mitspielende „Entführer“ in Schwarz gekleidet, mit vermeintlichen Waffen und einer inszenierten Entführung aufwarteten.

Ein Opfer wurde mit einem Kopfkissenbezug über dem Kopf gefesselt und in einen Kofferraum gesteckt, bevor es später im Nirgendwo zurückgelassen wurde. Laut Staatsanwalt William Fitzpatrick befürchtete der Junge ernsthaft, nie wieder nach Hause zu kommen.

Juristische Konsequenzen: von Jugendstrafrecht bis Familiengericht

Die rechtliche Aufarbeitung des Falls ist komplex – denn die Schüler sind unterschiedlich alt, was ihre strafrechtliche Behandlung stark beeinflusst. Laut CNN:

  • Minderjährige werden vor das Familiengericht gestellt, wo eher auf Erziehung als Bestrafung gesetzt wird.

  • Schüler zwischen 16 und 19 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen den „Youthful Offender Status“ erhalten – eine Art „zweite Chance“, die das Strafmaß mildert und das Strafregister schützt.

  • Volljährige Schüler (ab 18) drohen dagegen deutlich härtere Konsequenzen – sofern ein Gericht ihnen den Jugendstatus nicht gewährt.

Entscheidend ist nicht nur das Alter, sondern auch der Grad der Beteiligung, die Vorstrafen und die Einschätzung des Richters, ob Rehabilitierung noch möglich ist.

Schulische und gesellschaftliche Folgen

Die restliche Lacrosse-Saison der Schule wurde sofort abgesagt. Offiziell aus Sicherheitsgründen – informell, weil andere Schulen nicht mehr gegen das Team antreten wollten.

Superintendent Stephen Dunham erklärte in einem Statement, man werde jegliches Verhalten, das die körperliche oder seelische Unversehrtheit von Schülern gefährdet, konsequent ahnden. Weitere Kommentare verweigert die Schule derzeit wegen der laufenden Ermittlungen.

Fazit: Kein „Streich“ – sondern strafbare Handlung

Was in manchen Teams als „Einstand“ verklärt wird, hat hier mutmaßlich Grenzen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit massiv überschritten. Ob die elf Jugendlichen milde oder hart bestraft werden, liegt nun bei Gericht – doch klar ist: Hazing ist kein harmloser Brauch, sondern kann strafrechtliche Konsequenzen und lebenslange Folgen für Täter und Opfer haben.

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