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Elaris AG auch davon betroffen

Maklay62 (CC0), Pixabay
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Die EU-Kommission hat in den vergangenen Monaten ernsthafte Maßnahmen gegen Elektroauto-Importe aus China ergriffen und nun angekündigt, hohe Strafzölle von bis zu 36,3 Prozent zu verhängen. Diese Maßnahmen sollen insbesondere gegen chinesische Hersteller greifen, die bei einer Anti-Subventions-Untersuchung nicht kooperiert haben. Der Schritt der EU soll den durch chinesische Subventionen verzerrten Wettbewerb korrigieren und die heimische Industrie schützen. Allerdings besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die EU und China eine einvernehmliche Lösung finden, die den Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO) entspricht.

Für führende chinesische Hersteller wie BYD und Geely wurden abgestufte Zollsätze festgelegt, während der Autobauer Tesla, der ebenfalls Fahrzeuge in China produziert, mit einem niedrigeren Satz von neun Prozent belegt wird. Andere chinesische Produzenten müssen mit einem Durchschnittszoll von 21,3 Prozent rechnen. Diese Strafzölle werden zusätzlich zu den regulären Einfuhrzöllen von zehn Prozent erhoben, die bereits in der EU gelten.

Die Frage stellt sich nun, ob diese hohen Strafzölle auch für Fahrzeuge der Elaris AG gelten, einem Unternehmen, das ebenfalls Elektrofahrzeuge aus China importiert. Da Elaris vor allem Fahrzeuge aus chinesischer Produktion anbietet, könnten sie von diesen Maßnahmen betroffen sein, was potenziell höhere Kosten für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher zur Folge haben könnte. Eine Klärung dieser Frage ist für Kunden und Händler von entscheidender Bedeutung, um sich auf mögliche Preisanpassungen vorbereiten zu können.

2 Kommentare

  • Also die Frage stellt sich zwar, aber die ELARIS AG verkauft mit ihren 4 (!) Händlern im Bundesgebiet de Facto keine Elektro-Fahrzeuge ! Weder der Kleinwagen Dyo, noch der angekündigte Leo (jetzt Lenn) wurde jemals geliefert. Der großartig beworbene Beo kommt im Abonnement seit Ende letzten Jahres nicht zur Auslieferung. Hier nehmen die Kunden ja bereits Kontakt zum Verbraucherschutz auf. Somit ist die Frage nach Auswirkungen der Strafzölle rein akademisch.

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