Verbraucherschutzinformationen

Einweggeschirr

virin000 (CC0), Pixabay
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Klaus Müller, vzbv-Vorstand, kommentiert die Umsetzung der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten:

Mit den Verboten einzelner Einwegkunststoffprodukte geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt Richtung nachhaltige Konsumgesellschaft. Weniger Kunststoff landet in der Umwelt und das ist gut so. Die Maßnahmen stoßen auf breite Zustimmung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Doch die Bundesregierung hat die Chance verpasst diesen Rückenwind zu nutzen, um schneller mehr Mehrwegbehälter gegen Einweg-to-go-Produkte durchzusetzen. Das ist ärgerlich.

Die Verbote lenken nur begrenzt, während der Berg an Verpackungsmüll weiterwächst, wie eine aktuelle Anbieterbefragung der Verbraucherzentralen zeigt. Gefragt nach der Umsetzung des Verbotes von Wegwerfprodukten, weichen in 10 von 13 Fällen die Anbieter auf Verpackungsmaterialien aus, die auch die Umwelt belasten und sogar gesundheitliche Risiken für Verbraucher mit sich bringen können. Von den 26 befragten Anbietern stellen nur zwei in ihren Filialen neben Trinkbechern auch andere Mehrwegbehältnisse bereit. Da geht noch mehr.

Nur ein Systemwechsel weg von Einweg- hin zu Mehrwegverpackungen lässt die Verpackungsmüllberge von derzeit 19 Millionen Tonnen jährlich schrumpfen. Das muss ein erklärtes Ziel der nächsten Bundesregierung sein, denn Verbraucher wollen weniger Verpackungsmüll beim Einkaufen und beim unterwegs Konsumieren erzeugen.

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