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Eine Frage die das Gericht (die Gerichte) in letzter Konsequenz klären müssen

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Nach unserem letzten Bericht zum Thema „Hamburger Pfandhausskandal“ kamen natürlich auch wieder Fragen nach den Personen und Unternehmen, die möglicherweise noch in der Haftung stehen könnten. Natürlich ist es erlaubt, diese Frage zu stellen, und ja, es ist auch erlaubt, darüber zu spekulieren. Aber mal so ganz unter uns, das sind doch „Stammtischgespräche“, die zu nichts führen, denn letztlich kann das nur ein Gericht entscheiden, vielleicht in letzter Konsequenz dann auch mehrere Gerichte. Natürlich schaut man sich die Haftung der Vermittler an, aber da sehen wir in dem Konzept der Kanzlei Pforr einen guten und erfolgreichen Weg.

Natürlich muss man auch nach der Haftung der Prospektverantwortlichen fragen bzw. der Kanzleien, die an den Prospekten mitgearbeitet haben. Nören Hardenberg oder auch Rosenberger & Koch seien hier einmal genannt, weil wir diese Frage den Kanzleien einmal gestellt haben. Nören Hardenberg hatte sich ja dann zurückgezogen, weil man hier „strafrechtlich relevante Handlungen“ gesehen hatte. Nun stellt sich die Frage, ob die Kanzlei das nicht hätte der Staatsanwaltschaft melden müssen. Die Kanzlei wird sich auf die „Schweigepflicht“ berufen. Ob das dann einem Gericht reichen wird, um ein Urteil zu Gunsten der Kanzlei zu fällen, ist genau das, was wir heute als „Spekulation“ ansehen.

Dass hier Klagen kommen werden, da darf man heute schon sicher sein. Uns ist bekannt, dass hier auch ein Prozessfinanzierer derzeit prüft, das Prozessrisiko zu übernehmen, natürlich dann gegen eine angemessene Beteiligung am möglichen Erfolg.

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