Er funktioniert – vereinfacht gesagt – ähnlich wie ein Betriebsrat in einem „normalen“ Unternehmen.
Aufgaben des Werkstattrats:
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Er vertritt die Anliegen und Rechte der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung.
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Er wird von den Werkstattbeschäftigten gewählt.
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Er wirkt mit bei Entscheidungen, die das Arbeitsleben in der Werkstatt betreffen (z. B. Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Urlaubsplanung, Freizeitangebote).
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Er setzt sich für die Gleichstellung und die Teilhabe der Beschäftigten ein.
Rechtsgrundlage:
Der Werkstattrat ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert. Dort ist geregelt, dass Werkstätten für behinderte Menschen verpflichtet sind, die Mitbestimmung ihrer Beschäftigten durch Werkstatträte zu gewährleisten.
👉 Kurz gesagt:
Ein Werkstattrat ist also die Stimme der Beschäftigten in einer Behindertenwerkstatt – er sorgt dafür, dass ihre Meinung gehört wird und ihre Rechte gewahrt bleiben.
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