Startseite Allgemeines „Ein Finanzberater muss mehr als nur Zahlen liefern“ – Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek
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„Ein Finanzberater muss mehr als nur Zahlen liefern“ – Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek

PaliGraficas (CC0), Pixabay
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Moderator: Herr Blazek, wenn ein Finanzberater einem Mandanten ein Investment anbietet oder verkauft – worüber genau muss er ihn aufklären?

Daniel Blazek: Grundsätzlich über alles, was für eine fundierte Entscheidung des Anlegers erforderlich ist. Das beginnt bei den Chancen und Risiken der Anlage und hört bei den Kosten noch lange nicht auf. Es gibt eine Fülle gesetzlicher Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Anleger nicht ins sprichwörtliche offene Messer laufen.

Moderator: Welche Pflichten sind besonders wichtig?

Daniel Blazek: Zunächst die anleger- und objektgerechte Beratung. Der Berater muss prüfen, ob das Produkt zur finanziellen Situation, den Anlagezielen und der Risikobereitschaft des Kunden passt. Ein 80-jähriger Rentner mit wenig Ersparnissen sollte nicht in hochspekulative Kryptowährungen gedrängt werden.

Dann kommt die vollständige Aufklärung über Risiken. Kein Investment ist ohne Risiko – selbst ein Staatsanleihen-ETF kann unter bestimmten Umständen Verluste machen. Der Kunde muss verstehen, welche Faktoren seine Rendite beeinflussen können, von Marktschwankungen bis hin zu Liquiditätsproblemen.

Außerdem darf man die Kosten und Provisionen nicht verschweigen. Oft denken Anleger, ihr Berater sei kostenlos, dabei verdient dieser über Provisionen, Ausgabeaufschläge oder laufende Managementgebühren mit. Das muss transparent offengelegt werden.

Moderator: Was ist mit sogenannten „weichen Faktoren“, wie etwa der Seriosität des Anbieters?

Daniel Blazek: Sehr wichtig! Ein Finanzberater kann sich nicht damit herausreden, dass er von fragwürdigen Praktiken oder unseriösen Anbietern „nichts wusste“. Er muss sich über den Emittenten und dessen finanzielle Stabilität informieren. Wer blindlings windige Immobilienfonds oder dubiose Start-ups empfiehlt, haftet unter Umständen für Fehlinformationen.

Moderator: Stichwort „Haftung“ – wann kann ein Berater für Fehlberatung belangt werden?

Daniel Blazek: Wenn er gegen eine dieser Pflichten verstößt. Wenn er zum Beispiel Risiken verharmlost oder eine Anlage als „sicher“ bezeichnet, obwohl sie es nicht ist. Auch das Verschweigen hoher Gebühren kann problematisch sein. Es gibt viele Urteile, in denen Gerichte Anlegern Schadenersatz zugesprochen haben, weil sie nicht ausreichend oder sogar falsch beraten wurden.

Moderator: Wie können sich Kunden am besten schützen?

Daniel Blazek: Indem sie nicht alles ungeprüft glauben. Sie sollten sich immer schriftliche Unterlagen geben lassen, vor allem das Beratungsprotokoll, das die Gesprächsinhalte dokumentiert. Wenn ein Berater zögert, Risiken klar zu benennen oder Versprechungen macht wie „Das kann gar nicht schiefgehen“, sollten die Alarmglocken schrillen.

Moderator: Also ist gesunde Skepsis angebracht?

Daniel Blazek: Absolut! Ein guter Berater nimmt sich Zeit, erklärt verständlich und beantwortet kritische Fragen offen. Wenn jemand nur schnell abschließen will oder mit „Das müssen Sie heute entscheiden!“ Druck macht, sollte man dankend ablehnen.

Moderator: Herr Blazek, vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch!

Daniel Blazek: Sehr gerne!

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