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Ein Beispiel für Deutschland?

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Die britische Finanzaufsicht hat kürzlich ihren Fortschrittsbericht zur Wirkung des Provisionsverbots in Großbritannien veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass Beratungsqualität und Verbrauchervertrauen in Folge des Provisionsverbots zunehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich dafür ein, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten.

„Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt. Sowohl die Beratungsqualität als auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nehmen zu. Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland ist nachweislich schlecht. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend ein Provisionsverbot“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim vzbv.

Großbritannien hat im Jahr 2013 ein Provisionsverbot für Anlageberatungen eingeführt. Dazu zählen etwa Beratungen zu Investmentfonds und Lebensversicherungen. Ihre Vergütung erhalten Anlageberater seitdem ausschließlich von ihren Kunden.

Beratungen auf Provisionsbasis sind nicht gratis

In Deutschland finanzieren sich die meisten Berater dagegen über Provisionen, die sie von den Produktanbietern erhalten – allerdings erst bei Abschluss eines Anlagevertrags. Kunden zahlen diese Kosten indirekt über höhere Produktkosten. Bei unabhängiger Beratung zahlen Kunden hingegen ein Honorar an den Berater. Dafür fallen die Produktkosten im Falle eines Abschlusses geringer aus.

„Beratung ist nie kostenlos. Im Gegensatz zur Finanzierung durch Provisionen steht bei einer Beratung auf Honorarbasis aber das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Das ist wichtig, damit Verbraucher passende Produkte empfohlen bekommen“, so Mohn.

Unabhängige Finanzberatung ist bezahlbar

Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen auch, dass unabhängige Beratung für alle Verbraucher bezahlbar gemacht werden kann. Der Bericht der Finanzaufsicht listet eine Reihe von Maßnahmen auf, die ergriffen wurden, um eine unabhängige Finanzberatung für mehr Verbraucher attraktiv zu machen. Beispielsweise können Arbeitgeber die Kosten für die Beratung ihrer Angestellten steuerlich geltend machen oder Verbraucher können eine unabhängige Beratung aus ihren Rentenansprüchen finanzieren.

Den größten Effekt erhofft sich die Aufsicht aber vom steigenden Verbrauchervertrauen. Bisher führt der Mangel an Vertrauen dazu, dass viele Verbraucher überhaupt keine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der aktuelle Fortschrittsbericht zum Financial Advice Market Review (FAMR) der britischen Finanzaufsicht wurde am 11. April 2017 veröffentlicht. Die Behörden “Financial Conduct Authority” (FCA) und “HM Treasury” (HMT) haben den FAMR im März 2016 erstmals veröffentlicht um die Wirkung des Provisionsverbots in Großbritannien zu bewerten.

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