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„Ein Basiskonto ist ein Grundrecht – aber nicht ohne Bedingungen“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek über Chancen und Grenzen des Zahlungskontengesetzes

Redaktion: Herr Blazek, die BaFin hat ihre dritte Erhebung zum Zahlungskontengesetz vorgelegt. Was ist das wichtigste Ergebnis?

Blazek: Die Untersuchung zeigt klar: Das Zahlungskontengesetz wirkt. Banken eröffnen in aller Regel Basiskonten, sie helfen beim Kontowechsel und legen ihre Gebühren offen. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher heute deutlich bessere Chancen haben, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen – und das ist in unserer Gesellschaft essenziell.


Redaktion: Was genau ist eigentlich ein Basiskonto?

Blazek: Ein Basiskonto ist ein Recht auf ein Zahlungskonto für jedermann, auch für Menschen ohne regelmäßiges Einkommen, Obdachlose oder Geflüchtete. Damit können Überweisungen getätigt, Daueraufträge eingerichtet oder eine Bankkarte genutzt werden. Es ist also das „Konto für alle“ – eine Art soziales Sicherungsnetz im Bankwesen.


Redaktion: Die Zahlen zeigen aber auch Ablehnungen. Unter welchen Umständen dürfen Banken ein Basiskonto verweigern?

Blazek: Die Regeln sind klar: Eine Bank darf ablehnen, wenn die Person bereits ein Zahlungskonto hat, wenn eine Identitätsprüfung nicht möglich ist oder wenn Geldwäscheverdacht besteht. Im Jahr 2023 gab es zum Beispiel 183 Anträge auf ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin – und in 76 Fällen waren solche Ablehnungsgründe tatsächlich rechtlich zulässig.


Redaktion: Und wenn eine Bank zu Unrecht ablehnt?

Blazek: Dann können Verbraucherinnen und Verbraucher die BaFin einschalten. Sie prüft, ob die Ablehnung rechtmäßig war, und kann die Bank im Zweifel zur Kontoeröffnung verpflichten. In 83 Fällen konnte die Aufsicht allein 2023 so dafür sorgen, dass Betroffene ein Basiskonto erhielten – oft schon durch eine einfache Nachfrage bei der Bank.


Redaktion: Wie gut funktioniert die gesetzliche Kontowechselhilfe?

Blazek: Überraschend gut. Rund 494.000 Personen haben 2023 diese Hilfe genutzt, und es gab weniger als 100 Beschwerden bei der BaFin. Das zeigt: Banken setzen die Pflicht im Alltag recht zuverlässig um.


Redaktion: Ein weiteres Thema ist die Transparenz bei Gebühren. Ist das wirklich gewährleistet?

Blazek: Ja, hier hat sich viel verbessert. 98 Prozent der Banken verschicken mindestens einmal jährlich eine Entgeltaufstellung, und fast alle nutzen inzwischen standardisierte Begriffe für Kontodienstleistungen. Das erleichtert Verbrauchern den Vergleich. Aber: Ob Gebühren im Einzelfall „angemessen“ sind, entscheiden letztlich die Zivilgerichte.


Redaktion: Was bedeutet das alles für Verbraucher ganz praktisch?

Blazek: Wer bisher kein Konto hatte oder den Anbieter wechseln möchte, hat heute bessere Chancen und mehr Transparenz als noch vor ein paar Jahren. Wichtig ist aber: Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und im Zweifel aktiv einfordern – sei es über die BaFin oder notfalls vor Gericht.


Redaktion: Ihr Fazit?

Blazek: Das Zahlungskontengesetz ist ein gelungenes Instrument des Verbraucherschutzes. Es sorgt dafür, dass das Recht auf ein Konto nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch tatsächlich durchgesetzt wird. Aber wie so oft gilt: Rechte wirken nur, wenn man sie auch nutzt.

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