Startseite Allgemeines Eigeninsolvenzverfahren einer GmbH
Allgemeines

Eigeninsolvenzverfahren einer GmbH

Teilen

Ein Insolvenzverfahren kann auch in Eigenverantwortung bzw. Eigenverwaltung durchgeführt werden. Ob dies möglich wird, entscheidet grundsätzlich das Gericht, welches die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen hat.

Ob für das gefährdete Unternehmen, in der Regel deutsche GmbH’s, die Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverantwortung besteht, ist im Vorfeld durch den Fachmann genau zu prüfen. Dabei sollten alle haftungsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Selbstredend muss beim Isolvenzverfahren in Eigenverantwortung ein Insolvenzplan vorliegen. Die Zustimmung des Gerichtes zur Insolvenz in Eigenverantwortung kann auch über die Bestellung eines Insolvenzverwalters zum Geschäftsführer der angeschlagenen GmbH erfolgen. Hierbei sollte allerdings die chemische Vereinbarkeit im Vorfeld geprüft werden. Vorteile des Eigeninsolvenzverfahrens:

  • Zugriff des Geschäftsführers bleibt erhalten
  • Sachwalter statt Insolvenzverwalter
  • bessere Optik und höhere Chancen zur Sanierung
  • Vorteile des Insolvenzverfahrens ohne Insolvenzverwalter
  • Sanierungsplan muss vorliegen
  • Die Insolvenzeröffnung wird nicht im Grundbuch eingetragen (§ 270 Abs. 3 S. 2 InsO).
  • Der Schuldner entscheidet über die Erfüllung von gegenseitigen Verträgen (§ 279 InsO).
  • ein gewünschter Insolvenzverwalter kann vor Antraggstellung zum Geschäftsführer bestellt werden

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Digitaler Wutanfall“: ChatGPT-Chef Sam Altman flippt wegen Superbowl-Werbung aus

Was passiert, wenn man einem Tech-CEO den Humor raubt? Man bekommt 420...

Allgemeines

Schock in Kanada: Sieben Polizisten in Toronto wegen Korruption und Mordkomplott verhaftet

In einem der größten Skandale der jüngeren kanadischen Polizeigeschichte sind sieben aktive...

Allgemeines

US-Staranwalt tritt nach Veröffentlichung von Epstein-Dokumenten zurück

Brad Karp, Vorsitzender der renommierten US-Kanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison...

Allgemeines

Kryptopanik an der Tastatur: Bitcoin unter 70.000 Dollar – Hodler weinen in NFTs

Die Digitalwährung mit dem Selbstbewusstsein eines Hochhauses und der Stabilität eines Wackelpuddings...