Startseite Allgemeines Ehe für alle könnte scheitern – Wahlkampfgag?
Allgemeines

Ehe für alle könnte scheitern – Wahlkampfgag?

Teilen

Juristen lesen manchmal die Verfassung, bei uns Grundgesetz genannt. Nach einigen Zeilen kommt man dann zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Dort findet man:

„Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“

Das Bundesverfassungericht nennt nur die Verbindung zwischen Mann und Frau als „Ehe“, weil nur diese Kinder hervorbringen kann. Dieser Aspekt ist besonders schutzbedürftig. Durch ein einfaches Gesetz kann daher die Ehe für alle nicht eingeführt werden, sondern die Verfassung müsste geändert werden. Eine Verfassungsänderung vor der Bundestagswahl ist aus Zeitgründen vor der Bundestagswahl nicht mehr möglich.

Das Gesetz, welches dann morgen vermutlich verabschiedet wird und noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten wird, ist fachlich unvertretbar, da die Norm verfassungswidrig sein wird. Das könnte an Peinlichkeit nicht nicht zu überbieten sein. Daher das Unbehagen in weiten Teilen der Juristenschaft.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

USA prüfen neue Strafzölle gegen wichtige Handelspartner

Die United States haben eine neue Handelsuntersuchung gegen mehrere ihrer größten Wirtschaftspartner...

Allgemeines

BBC-Recherche: Epstein soll über Modelagenten junge Frauen angeworben haben

Eine Recherche von BBC News Brasil legt nahe, dass der verstorbene US-Finanzier...

Allgemeines

Zugkollision im Bayreuther Hauptbahnhof: Mehrere Verletzte und erhebliche Störungen im Bahnverkehr

Am Mittwochabend sind im Bayreuth Hauptbahnhof zwei Regionalzüge zusammengestoßen. Bei der Kollision...

Allgemeines

Wenn „präzise“ Raketen plötzlich Schulen finden

Man muss es dem modernen Krieg lassen: Er ist technologisch beeindruckend. Satelliten,...