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Ehe für alle könnte scheitern – Wahlkampfgag?

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Juristen lesen manchmal die Verfassung, bei uns Grundgesetz genannt. Nach einigen Zeilen kommt man dann zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Dort findet man:

„Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“

Das Bundesverfassungericht nennt nur die Verbindung zwischen Mann und Frau als „Ehe“, weil nur diese Kinder hervorbringen kann. Dieser Aspekt ist besonders schutzbedürftig. Durch ein einfaches Gesetz kann daher die Ehe für alle nicht eingeführt werden, sondern die Verfassung müsste geändert werden. Eine Verfassungsänderung vor der Bundestagswahl ist aus Zeitgründen vor der Bundestagswahl nicht mehr möglich.

Das Gesetz, welches dann morgen vermutlich verabschiedet wird und noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten wird, ist fachlich unvertretbar, da die Norm verfassungswidrig sein wird. Das könnte an Peinlichkeit nicht nicht zu überbieten sein. Daher das Unbehagen in weiten Teilen der Juristenschaft.

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