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Egramming GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

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Egramming GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Oktober 2020 gegenüber der Egramming GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Egramming GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform captitalcoi-nexchange.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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