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EuGH Urteil

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Internetanbieter können nicht zum Einbau elektronischer Filter gezwungen werden, um etwa das Herunterladen von Musikdateien zu verhindern.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Providern keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden. Der EuGH argumentiert unter anderem, dass damit die Grundrechte anderer Kunden wie der Schutz personenbezogener Daten gefährdet werden.

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