Die Ege Textilmanufaktur GmbH mit Sitz in Ulm hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Ulm hat daraufhin am 27. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.
Vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Bauer aus Ulm bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind untersagt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen.
- Bankkonten und Außenstände wurden gesperrt – Zahlungen dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden.
- Der Insolvenzverwalter hat das Recht auf Einsicht in alle Geschäftsunterlagen und kann die Geschäftsräume betreten und Nachforschungen anstellen.
Prüfung der Fortführungsfähigkeit
Neben der Sicherung des Vermögens soll der Insolvenzverwalter auch prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist und ob das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
Nächste Schritte und Rechtsmittel
Gläubiger und Geschäftspartner können sich über ihre Ansprüche und den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Ulm Beschwerde eingelegt werden.
Weitere Informationen zur Insolvenzbekanntmachung sind unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.
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