Es war ein Prozess den die EEV AG im Rahmen der Berichterstattung zur EEV AG gegen den Madsack Verlag angestrengt hatte , im Hauptsachverfahren dann aber nach Hinweis des Gerichtes den Antrag zurückgezogen hatte. Damit wäre die EEV AG auch die Partei gewesen, die dann die Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat. Im Anschluß gab es dann noch eine Auseinandersetzung mit dem LG Düsseldorf, denn die Anwälte der EEV AG wollten einen Streitwert von 25.000 Euro, das Gericht sah den Streitwert jedoch beim 70.000 Euro. Gegen diese Streitwertfestlegung hat man dann eine Beschwerde gegen den Verfahrensstreitwert eingelegt vor dem OLG Düsseldorf. Auch das wurde dann abgewiesen. Liebe EEV AG nicht jammern, zahlen. Da wir wert auf eine ausgewogene Berichterstattung legen, veröffentlichen wird dann immer neue Nachrichten, wenn wir Kenntnis davon haben. Diese Nachricht haben wir dazu heute bekommen und dann wird die auch veröffentlicht.
Wenn das Gericht schon vor Beginn des Verfahren auf negativen Ausgang verweist, dann muss die Angelegenheit aber glasklar sein.