eCryptoStaff GmbH, München/Tübingen, Betreiberin der Website ecryptostaff.com, ist kein nach § 32 KWG bzw. § 15 WpIG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die eCryptoStaff GmbH keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hat.

Der Inhalt der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Betreiberin unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Das Unternehmen gibt die Geschäftsanschrift Gottlieb-Olpp-Str. 14/5 in 72076 Tübingen an und behauptet, eine in München ansässige, lizenzierte Digital Asset Plattform zu sein. Dies ist nicht zutreffend.

Neben dem Betrieb der Website ecryptostaff.com gibt das Unternehmen Anlegerinnen und Anlegern gegenüber an, angeblich als Tochtergesellschaft von „Binance“ für die Abwicklung alter Depots bei der „BDSwiss Plattform“ zuständig zu sein. Für die Rückabwicklung der Depots falle eine „Rückabwicklungsgebühr“ in Höhe von 5 % an. Anleger erhalten bezüglich der angeblichen Rückabwicklung per EMail ein als „Garantie“ bezeichnetes Vertragsdokument sowie eine „Rechnung“.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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