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ECI Energy Capital Invest und DOGAG- Kippt die Zwangsumwandlung?

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Viele Fondsanleger haben zum jeweiligen Abschluss ihres Vertrages mit den einzelnen Kapitalanlagegesellschaften der ECI gar nicht gewusst, was ihnen da eines Tages so blühen und wie man sie „quasi zu Zwangsaktionären“ machen wird. Doch nicht jeder der Kommanditisten hat sich das auch gefallen lassen, und das ist gut so, sagen wir bei uns in der Redaktion.

Die ECI (Energy Capital Invest) hatte unter anderem die US-amerikanischen Öl- und Gasfonds XI, XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVII und XVIII GmbH & Co. KG aufgelegt; Fonds, die zu tausenden von Anlegern gezeichnet wurden. Kaum einer dieser Anleger hatte wohl zum Zeitpunkt der Gründung und seiner Zeichnung mit einem solchen Verlauf seiner Kapitalbeteiligung gerechnet.

In einem „Handstreich“ wurden die Anleger als eigentliche Gesellschafter der Fonds ungefragt quasi über Nacht zu Aktionären der Deutsche Oel- & Gas S.A. (DOG S.A.). Dies geschah im Rahmen einer so bezeichneten „konzernbezogenen Geschäftseinbringung“. Dafür hatte die Geschäftsführung der Fonds unter Mitwirkung der Treuhandkommanditistin, der TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beschlossen, die Gewinnbeteiligungsrechte der vorgenannten Fonds in die DOG S.A. in Luxemburg gegen Aktien dieser einzubringen.

Nicht jeder Gesellschafter war damit einverstanden. Einer hat zum Beispiel vor dem LG Stuttgart eine Klage eingereicht und bekam nun in erster Instanz Recht. Das Landgericht war bei seiner Urteilsbegründung der Auffassung, dass die gesamte Einbringung unwirksam ist!

Nun muss man abwarten, was das OLG dazu sagt. Bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil des LG Stuttgart, dann könnte das alles für Kay Rieck noch ungeahnte und böse Folgen haben.

 

 

1 Komment

  • Korrekterweise sollte darauf hingewiesen werden, daß Klage & Urteil sich auf den Fonds XV beziehen. Aber sollte das Urteil Rechtskraft gewinnen, könnte Präzedenzwirkung auf mögliche Klagen bezogen auf andere Fonds entfaltet werden.

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