EB Finanz: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien

Published On: Freitag, 11.03.2022By

Die EB Finanz, angeblicher Sitz am Rossmarkt 10, 60311 Frankfurt am Main, und Cantersteen 47, 1000 Brüssel, Belgien, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der thyssenkrupp nucera anzubieten. Sowohl die thyssenkrupp AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der thyssenkrupp AG noch von thyssenkrupp Tochtergesellschaften stammen.

Das Auftreten ist nahezu identisch mit dem der EB Financial (siehe Warnung vom 16. Februar 2022) die ebenfalls mit unrechtmäßigen Angeboten der genannten Aktie an Verbraucher herangetreten waren. In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EB Finanz keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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